Erfahren Sie mehr über den GAK – Gutachterkreis für Alpingutachten
Im Vordergrund des GAK steht die Auswahl und Qualifikation der Sachverständigen durch Mitwirken bei der Prüfung und bei der Fortbildung. Die Fortbildung der Gutachter erfolgt über das Bayerische Kuratorium für alpine Sicherheit. Der GAK legt sehr viel Wert darauf, dass die Gutachter immer auf dem fachlich aktuellen Stand sind, um die Alpingutachten in Deutschland zu erstellen.
Der GAK setzt sich aus je einem Vertreter folgender Verbände bzw. Institutionen zusammen: Verband Deutscher Berg- und Skiführer, Deutscher Alpenverein, Sicherheitskreis im Deutschen Alpenverein, Naturfreunde Deutschlands, Bayerische Polizei, Bundeswehr, Bayerische Bergwacht, Verband der Bergschulen, Lawinenwarnzentrale Bayern, Deutscher Skilehrerverband, Deutscher Skiverband, Verband der Deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. München, Fakultät für Sportwissenschaft der TU München, European Ropes Course Association, Commission Europeenne de Canyon, dem Heeresbergführerverband (VdHBF), dem Verband der Deutschen Polizeiberg- und -skiführer (VdPBS) sowie dem Verband Deutscher Seilbahnen und Schlepplifte.
Weitere Mitglieder im GAK sind alle von der IHK für München, Oberbayern und Schwaben öffentlich bestellten und beeidigten Sachverständigen für die oben genannten Fachbereiche.
Das Gremium des GAK
Mitglied Fachgremium
Der GAK ist ein hochrangiger, ehrenamtlicher Expertenkreis und Gutachterkreis, der die IHK München und Oberbayern (bundesweite Bestellungsbehörde) bei den fachlichen und persönlichen Bestellungsvoraussetzungen für öffentlich bestellte und beeidigte Sachverständige auf dem Gebiet der Alpinunfälle, d.h. auf den Fachgebieten Ski-, Berg-, Kletter-, Höhlen-, Lawinenunfälle, alpine Ausrüstung und Materialprüfung, Canyoningunfälle sowie Unfälle bei mobilen Seilaufbauten und in Seilgärten berät. Er kann auf Bitte der Bestellungsbehörde zu grundsätzlichen alpinen Fragen Stellung nehmen oder neue Standards im Alpinbereich festlegen. Zudem ist er befähigt einzelne Gutachten im alpinen Bereich zu erstellen.
Um eine Unfallursache im Alpinbereich verlässlich aufklären zu können und ein Gutachten zu erstellen, bedarf es in komplexen Fällen der Begutachtung bzw. Aussage von herausragenden und unabhängigen Fachleuten. Bayern setzt daher bei Bergunfällen auf öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter. Das Vorgehen und die Schlussfolgerung dieser Fachleute als Gutachter in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren sind bestimmend und weitreichend. Die Ursachenforschung der Gutachter ist dabei nicht nur ein privates, sondern auch ein öffentliches Anliegen. Sie dient nicht nur der Justiz Fakten zu liefern, um eine rechtliche Würdigung mit Augenmaß zu ermöglichen, sondern hilft ganz entscheidend, Alpinunfälle zu bewerten und in Zukunft zu vermeiden.
Jeder Fall ist individuell. Kontaktieren Sie uns gerne für mehr Informationen.
Unsere Spezialisten sind in vielen Bereichen aufgestellt. Unsere Leistungen reichen von Gutachten im alpinen Bereich über Beratung bis hin zur Materialkunde
Wir können Gutachten für nahezu jeden Bereich im Alpinen Gelände erstellen.
Hier ein paar Beispiele:
-Gutachten Schneesport
-Gutachten Klettersport
-Gutachten Wandern
-Gutachten Schi- und Snowboardunfälle
-uvm.
Ein Gutachten trägt in vielen Hinsichten zu Ihrer Sicherheit bei. Meistens wird es im Falle eines Schadens oder Unfalls benötigt. Es wird für eine aussagekräftige Unfallklärung benötigt.
G A K – Gutachterkreis für Alpinunfälle, alpine Ausrüstung und Materialkunde in Deutschland
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